Einreichen eines Projektes Ein Projekt muss beim kantonalen Hilfsverein zur Begutachtung eingereicht werden. (Wo es keinen kantonalen Hilfsverein gibt, ist der kantonale Kirchenrat bzw. der Synodalrat zuständig).
Der kantonale Hilfsverein klärt mit den Behörden der Landeskirche ab, ob das Projekt bei der Vereinigung der Protestantisch-kirchlichen Hilfsvereine der Schweiz eingereicht werden kann.
Der Vorstand der Vereinigung prüft die ihm eingereichten Projekte und stellt Antrag an die Abgeordnetenversammlung.
Die Voraussetzungen für die Unterstützung eines Projekts sind in einem Reglement festgelegt. |