Protestantische Solidarität Schweiz
Vereinigung der Protestantisch-kirchlichen Hilfsvereine der Schweiz

Einreichen eines Projektes
Ein Projekt muss beim kantonalen Hilfsverein zur Begutachtung eingereicht werden. (Wo es keinen kantonalen Hilfsverein gibt, ist der kantonale Kirchenrat bzw. der Synodalrat zuständig).

Der kantonale Hilfsverein klärt mit den Behörden der Landeskirche ab, ob das Projekt bei der Vereinigung der Protestantisch-kirchlichen Hilfsvereine der Schweiz eingereicht werden kann.

Der Vorstand der Vereinigung prüft die ihm eingereichten Projekte und stellt Antrag an die Abgeordnetenversammlung.

Die Voraussetzungen für die Unterstützung eines Projekts sind in einem Reglement festgelegt.

Protestantische Solidarität Schweiz | Aemtlerstrasse 23 | 8003 Zürich | Telefon 044 261 12 61 | info@soliprot.ch